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DHBW Lörrach

Abwesenheits-/ Krankmeldungen

Während der Theorie-Phase besteht für Studierende Anwesenheitspflicht in den Vorlesungen und Veranstaltungen. Bei Krankheit oder anderen Gründen, die eine Teilnahme verhindern, müssen die Studierenden dies umgehend beim Studiengangssekretariat und in ihrem Betrieb melden.

Wichtiger Hinweis: Eine Krankmeldung beim Arbeitgeber oder beim Dualen Partner allein ist nicht ausreichend. Es ist notwendig, die Krankmeldung zusätzlich direkt bei der Hochschule einzureichen.